Klasse L

Mit der Klasse L dürfen Sie folgendes fahren:

a) Zugmaschinen mit einer bbH bis max. 40 km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit Anhänger bis zu einer bbH von max. 25 km/h.
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge (Gabelstapler) mit einer bbH bis max. 25 km/h, auch mit Anhänger.

 

1. Klasse L

1.1 Welche Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag zur Fahrerlaubnis beizufuegen?

  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)

 

1.2 Welche Anforderungen gibt es?

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Ausbildung: Theorie
  • Prüfung: Theorieprüfung

 

1.3 Wie viele Stunden muessen absolviert werden?

Theoretische Ausbildung:

Mindestumfang des Theorieunterrichts ohne Vorbesitz einer anderen Klasse mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht 12 Doppelstunden
6 Doppelstunden
Klassenspezifischer Unterricht
 2 Doppelstunden
2 Doppelstunden
Gesamt
14 Doppelstunden 8 Doppelstunden
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

 

Praktische Ausbildung:

- keine praktische Prüfung vorgesehen -