Klasse A2

Mit der Motorrad-Klasse A2 dürfen Sie folgendes fahren:

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit

  • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW /kg

 

Übergangsrecht: Erworbene Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt dürfen ab 19.01.2013 Kraftfahrzeuge der Klasse A2 fahren und gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A unbeschränkt.

 

1. Klasse A2

1.1 Welche Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag zur Fahrerlaubnis beizufuegen?

  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reispass reicht aus)

 

1.2 Welche Anforderungen gibt es?

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Eingeschlossene Klassen: AM, A1
  • Ausbildung: Theorie & Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung & Praktische Prüfung

 

1.3 Wie viele Stunden müssen absolviert werden?

Theoretische Ausbildung:

Mindestumfang des Theorieunterrichts ohne Vorbesitz einer anderen Klasse mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht 12 Doppelstunden
6 Doppelstunden
Klassenspezifischer Unterricht
 4 Doppelstunden
4 Doppelstunden
Gesamt
16 Doppelstunden 10 Doppelstunden
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

 

Praktische Ausbildung:

Mindestumfang der Sonderfahrten ohne Vorbesitz einer anderen Klasse mit Vorbesitz der Klasse A1
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen  5 Sonderfahrten
 3 Sonderfahrten
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen  4 Sonderfahrten
 2 Sonderfahrten
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit  3 Sonderfahrten
 1 Sonderfahrt
Gesamt 12 Sonderfahrten  6 Sonderfahrten