Klasse A

Mit der Motorrad-Klasse A dürfen Sie folgendes fahren:

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit

  • Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

  • Leistung von mehr als 15 kW oder
  • mit symmetrisch angeordneten Rädern und
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • Leistung von mehr als 15 kW
 

1. Klasse A

1.1 Welche Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag zur Fahrerlaubnis beizufuegen?

  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reispass reicht aus)

 

1.2 Welche Anforderungen gibt es?

  • Mindestalter: 24 Jahre
  • Mindestalter für diese dreirädrigen Kraftfahrzeuge: 21 Jahre
  • Mindestalter bei mindestens 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2: 20 Jahre
  • Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
  • Ausbildung: Theorie & Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung

 

1.3 Wie viele Stunden muessen absolviert werden?

Theoretische Ausbildung:

Mindestumfang des Theorieunterrichts ohne Vorbesitz einer anderen Klasse mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht 12 Doppelstunden
 6 Doppelstunden
Klassenspezifischer Unterricht
 4 Doppelstunden
 4 Doppelstunden
Gesamt
16 Doppelstunden 10 Doppelstunden
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

 

 

Praktische Ausbildung:

Mindestumfang der Sonderfahrten ohne Vorbesitz einer anderen Klasse mit Vorbesitz der Klasse A1 bzw. A2 *
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
 5 Sonderfahrten
 3 Sonderfahrten
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen  4 Sonderfahrten
 2 Sonderfahrten
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
 3 Sonderfahrten
 1 Sonderfahrt
Gesamt 12 Sonderfahrten  6 Sonderfahrten


*trifft nur zu, bei Besitz Klasse A2 weniger als 2 Jahre (siehe auch Erläuterungen unter Klasse A1)