Klasse A
Mit der Motorrad-Klasse A dürfen Sie folgendes fahren:
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
- Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
- Leistung von mehr als 15 kW oder
- mit symmetrisch angeordneten Rädern und
- Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- Leistung von mehr als 15 kW
1. Klasse A
1.1 Welche Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag zur Fahrerlaubnis beizufuegen?
- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reispass reicht aus)
1.2 Welche Anforderungen gibt es?
- Mindestalter: 24 Jahre
- Mindestalter für diese dreirädrigen Kraftfahrzeuge: 21 Jahre
- Mindestalter bei mindestens 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2: 20 Jahre
- Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
- Ausbildung: Theorie & Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung
1.3 Wie viele Stunden muessen absolviert werden?
Theoretische Ausbildung:
Mindestumfang des Theorieunterrichts | ohne Vorbesitz einer anderen Klasse | mit Vorbesitz einer anderen Klasse |
Grundunterricht | 12 Doppelstunden |
6 Doppelstunden |
Klassenspezifischer Unterricht |
4 Doppelstunden |
4 Doppelstunden |
Gesamt |
16 Doppelstunden | 10 Doppelstunden |
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)
Praktische Ausbildung:
Mindestumfang der Sonderfahrten | ohne Vorbesitz einer anderen Klasse | mit Vorbesitz der Klasse A1 bzw. A2 * |
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen |
5 Sonderfahrten |
3 Sonderfahrten |
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen | 4 Sonderfahrten |
2 Sonderfahrten |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit |
3 Sonderfahrten |
1 Sonderfahrt |
Gesamt | 12 Sonderfahrten | 6 Sonderfahrten |
*trifft nur zu, bei Besitz Klasse A2 weniger als 2 Jahre (siehe auch Erläuterungen unter Klasse A1)