Mofa

Mit der MOFA-Prüfbescheinigung dürfen Sie folgendes fahren:

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.

 

1. Mofa

1.1 Welche Anforderungen gibt es?

  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Ausbildung: Theorie & Praxis

 

1.2 Wie viele Stunden muessen absolviert werden?

Theoretische Ausbildung:

Mindestumfang des Theorieunterrichts  
Grundunterricht

6 Doppelstunden

Doppelstunden zu je 90 Minuten


Praktische Ausbildung:

bei Einzelausbildung
 mindestens 90 Minuten
bei Gruppenausbildung
 mindestens 180 Minuten pro Gruppe
Gruppe max. 4 Personen für jeweils 2 Teilnehmer 1 Mofa, Gruppenausbildung nicht im öffentlichen Straßenverkehr

 

1.3 Besonderheiten?

Die Bewerber um eine Mofa-Prüfbescheinigung sollen in einem gesonderten Kurs, der für alle Teilnehmer einer Lerngruppe gleichzeitig beginnt und endet, ausgebildet werden. Kommt ein solcher gesonderter Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl (weniger als 5) nicht zustande, dürfen die Bewerber um eine Mofa-Prüfbescheinigungausnahmsweise zusammen mit Bewerbern um die Klasse M, A1 oder A ausgebildet werden. Auch in diesem Fall muss eine praktische Ausbildung von mindestens 90 Minuten durchgeführt werden.