Klasse B
Mit der PKW-Klasse B dürfen Sie folgendes fahren:
Kraftfahrzeuge - (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
b) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.
1. Klasse B
1.1 Welche Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag zur Fahrerlaubnis beizufuegen?
- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)
1.2 Welche Anforderungen gibt es?
- Mindestalter: 18 Jahre
- Eingeschlossene Klassen: AM, L
- Ausbildung: Theorie & Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung
- Prüfung: Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Vollendung des 18. Lebensjahres abgelegt werden.
1.3 Wie viele Stunden muessen absolviert werden?
Theoretische Ausbildung:
Mindestumfang des Theorieunterrichts | ohne Vorbesitz einer anderen Klasse | mit Vorbesitz einer anderen Klasse |
Grundunterricht | 12 Doppelstunden |
6 Doppelstunden |
Klassenspezifischer Unterricht |
2 Doppelstunden |
2 Doppelstunden |
Gesamt |
14 Doppelstunden | 8 Doppelstunden |
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)
Praktische Ausbildung:
Mindestumfang der Sonderfahrten |
|
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen |
5 Fahrten |
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen | 4 Fahrten |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit |
3 Fahrten |
Gesamt | 12 Fahrten |